Shutdown „COVID-19“: So empfindlich trifft eine Corona-Infektion Ihren Betrieb wirklich – warum sich automatisiertes Fiebermessen mehr als lohnt.
Nach über 6 Monaten mit Corona bleiben viele offene Fragen, doch eines ist klar: Die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Virusausbreitung bedeuten für viele Unternehmen eine wirtschaftliche Katastrophe. Rechtliche Unklarheiten und hohe Risiken für Arbeitgeber bei positiven Fällen sorgen dafür, dass Quarantänemaßnahmen oder gar temporäre Betriebsschließungen mittlerweile zur Normalität geworden sind. Die Devise der Arbeitgeber ist klar: „Alles, nur kein positiver Covid-19 Fall in meinem Betrieb!“.
Die anhaltende Gratwanderung zwischen den drastischen politischen Maßnahmen zur Eindämmung weiterer Infektionen und den daraus entstehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen, offenbart vor allem, wie schlecht Bund & Länder auf eine Pandemie wie diese vorbereitet waren. Vor allem aus Sicht der Arbeitgeber kann ein einziger infizierter Arbeitnehmer, nach aktueller Gesetzeslage, bereits ein wirtschaftliches Fiasko bedeuten.
Wieso ein einziger positiver COVID-19 Fall einen Shutdown verursachen kann.
Die geringe Anordnungsschwelle für Betriebsschließungen durch Behörden begründet sich vor allem aus der weitgefassten Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes (§ 16 Abs. 1 IfSG). Diese besagt, dass Behörden alle „notwendigen Maßnahmen“ zur Abwendung von drohenden Gefahren einleiten dürfen, sobald eine Tatsache festgestellt wurde, die zur Übertragung einer Infektion führen könnte.[1] Nach vorherrschender Meinung heißt das, dass bereits ein infizierter Arbeitnehmer ausreicht, damit der Betrieb durch die Behörden geschlossen werden kann.[2] Hinzu kommt, dass etwaige Widersprüche des Unternehmens keine aufschiebende Wirkung haben[3]. Frei übersetzt: Betroffene Betriebe haben zunächst keine Chance sich dem Shutdown zu widersetzen. Ist eine Schließungsanordnung erstmal ausgesprochen, bleibt dem Unternehmen lediglich die Möglichkeit die Wirksamkeit der Anordnung nachträglich, gerichtlich in Frage zu stellen und so etwaige Entschädigungen geltend zu machen.[4] Eine gesetzliche Regelung, welche den Betroffenen eine Entschädigung garantiert, gibt es dabei nicht.[5]
Im Falle einer virusbedingten Betriebsschließung muss der Arbeitgeber aber nicht nur hohe Umsatzeinbußen in Kauf nehmen, sondern aufgrund der sogenannten Betriebsrisikolehre seinen Arbeitnehmern auch weiterhin uneingeschränkt Lohn zahlen.[6] Darüber hinaus sehen sich Unternehmen immer häufiger dazu gezwungen ihren Standort oder zumindest Teile davon, aus eigener Hand abzuriegeln. Grund hierfür ist die allgemeine Rücksichtnahme und Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers[7], die es Mitarbeitern erlaubt Schadensersatz zu fordern, sollten sie sich am Arbeitsplatz infizieren.[8] Bei einer hochansteckenden, potentiell gefährlichen und kaum erforschten Krankheit wie dem Coronavirus lässt sich das Ausmaß solcher Forderungen für Unternehmen kaum abschätzen, weshalb man mit aller Kraft versucht solche Forderungen wortwörtlich im Keim zu ersticken.
Betrachtet man also die gesetzliche Lage, in Verbindung mit der Tatsache, dass „hunderttausende Betriebe in Deutschland […], aufgrund von Corona-bedingten Betriebsschließungen vor dem finanziellen Abgrund [stehen]“[9] so lässt sich ein Shutdown für Unternehmen, in Zeiten von Corona, als relativ wahrscheinlich und höchst gefährliches Szenario einordnen. Damit sollte klar sein, dass Unternehmen alles dafür tun müssen, dass der Erreger SARS-CoV-2, niemals den eigenen Betrieb von Innen sieht.
Was tun, wenn innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen versagen?
Die meisten Präventivmaßnahmen der Betriebe fokussieren sich darauf, den Kontakt zwischen den einzelnen Mitarbeitern innerhalb des Betriebs zu beschränken. Die IG-Metall hat Mitte Mai hierzu einen Ratgeber mit Zehn Regeln veröffentlicht, die das Risiko einer Infektion innerhalb des Betriebs minimieren sollen. Unter anderem werden Leitlinien wie das Einhalten des Sicherheitsabstands, besonderer Schutz von Risiko-Gruppen, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Händewaschen, das Tragen von Mund-Nasenschutz sowie die Beratung durch einen Betriebsarzt empfohlen. Ebenfalls wird den Unternehmen eine Verringerung der Sitzmöglichkeiten in Kantinen und eine Beschränkung von Zusammentreffen der Beschäftigten nahegelegt.[10] Je nach Branche erweisen sich aber genau solche Regeln, aufgrund der Masse an Mitarbeitern, als kaum realisierbar.
Am Beispiel von klassischen Logistikunternehmen, die oft mit zahlreichen physischen Prozessen und rationierten Arbeitsflächen im Bereich Wareneingang, Lager und Versand zurechtkommen müssen, wird schnell klar, dass die Anzahl an gleichzeitig arbeitenden Mitarbeitern nicht in allen Bereichen durch Homeoffice oder versetzte Pausenzeiten reduziert werden kann. Lässt sich die Arbeit und Pausengestaltung mit Abstand nicht durchsetzen, stellt sich die Frage, wie man solche punktuellen Risikoherde intelligent unschädlich macht?!
Viele Fragezeichen beim vielversprechenden Fiebermessen
Neben den oben genannten Leitlinien, welche letztlich aus den Hygienevorschlägen des Robert-Koch-Instituts abgeleitet wurden, hat sich in den letzten Wochen und Monaten vor allem das Fiebermessen als vielversprechende Präventionsmaßnahme einen Namen gemacht. Bei dem Körpertemperatur-Screening bekannten Verfahren werden Personen vor dem Betreten ausgewählter Bereiche auf Fieber getestet. Zugang erhält dabei nur, wer entsprechend negativ getestet wurde. Die Wirkung und die Berechtigung dieser Körpertemperatur-Kontrolle lässt sich unter anderem an Statistiken der WHO und des RKI ablesen. Nach Aussagen der Institutionen ist Fieber mit 88 % das verbreitetste Früherkennungs-Symptom bei Covid-19[11]. Gleichzeitig haben in Deutschland ca. 40 – 60 % aller Corona-Patienten Fieber.[12] Demnach ist das Ausschließen von potenziell infizierten Personen aufgrund einer erhöhten Körpertemperatur, zweifelsfrei gerechtfertigt.
Dabei ist selbsterklärend, dass Fiebermessen in Zeiten von Corona kontaktlos stattfinden muss. Wer in den letzten Wochen verreist ist oder ab und an den Beiträgen zum Thema Pandemie gefolgt ist, wird mitbekommen haben, dass dieses Problem an Flughäfen, Hotels etc. bereits durch kontaktlose „Fieberpistolen“ gelöst wurde. Die ausgereifte und als ungefährlich für den Menschen eingestufte Infrarot-Technologie solcher Geräte erlaubt dabei, trotz fehlendem Kontakt mit dem Körper, im Allgemeinen eine Messgeschwindigkeit von unter einer Sekunde, sowie Toleranzbereiche zwischen 0,2 – 0,3 °C.[13]
Warum sich Fiebermessen, trotz seiner Eigenschaft als effiziente Maßnahme zur Früherkennung des häufigsten Covid-19 Symptoms, noch nicht flächendeckend durchgesetzt hat, ist letztlich auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen.
Faktor Eins bildet die wirtschaftliche Perspektive. Hier stellt sich die Frage, ob sich die Maßnahme ohne eine zusätzliche Arbeitskraft realisieren lässt und wie nachhaltig das Fiebermessen, vor allem in der Zeit nach der Pandemie, noch ist.
Den zweiten Faktor stellt die rechtliche Seite dar. Dabei genügt eine kurze Recherche im Internet und den Sozialen Medien, um zu erkennen, dass bei vielen Betrieben Unklarheit darüber herrscht, ob Personen aufgrund von Fieber von der Arbeit ausgeschlossen werden dürfen und ob ein etwaiges Zutrittsverbot ohne das Abspeichern von personenbezogenen Daten überhaupt möglich ist.
Mit Blick auf den Markt, versprechen einige Anbieter, zumindest für das wirtschaftliche Problem der zusätzlichen Arbeitskraft, Lösungen, die es erlauben Fieber kontaktlos und automatisiert zu messen. Größere Verluste bei der Genauigkeit bzw. der Geschwindigkeit der Messung sind dabei nicht zu erkennen.
Was der Markt so zu bieten hat:
Die Zurückhaltung der Betriebe bei der Nachfrage zeigt sich auch in der Anzahl an Anbietern für automatisierte Körpertemperatur-Zugangskontrollen. Nach eigener Recherche bewegt sich die Anzahl an Unternehmen, die solche Systeme in Deutschland vertreiben, im einstelligen Bereich. Der absolute Großteil dieser Anbieter setzt dabei auf die Technologie der Infrarot-Thermometer, welche, je nach Konzept, mit einfachen Kameras zur Lokalisierung von Personen ergänzt wird. Grund für die Dominanz dieser Technologie ist wohl vor allem das hohe Leistungsniveau, zu vergleichsweise geringen Kosten.[14]
Nichtsdestotrotz werden für das Körpertemperatur-Screening vereinzelt auch Wärmebildkameras eingesetzt.[15] Solche Kameras erlauben eine Messung aus großer Distanz, bei der kritische Temperaturverteilungen direkt sichtbar werden. Jedoch sind diese Eigenschaften ebenso für den vergleichsweise hohen Preis verantwortlich und für das Messen von Fieber nicht wirklich notwendig.[16]
Am Beispiel der ICS Group sieht man, dass man mit den investitionsfreundlicheren Infrarot-Systemen bereits Highspeed Messzeiten von Zweizehntel-Sekunden pro Person erreichen kann. „Auch im Bereich der Messgenauigkeit zeigt sich die ICS Group aus Kelsterbach als Vorreiter und beweist, dass minimalste Schwankungen, im Bereich von ± 0,2 °C, durchaus realisierbar sind.[17] Im Gegensatz zur Konkurrenz verfügt das System zusätzlich über ein Statistik-Backend in welchem die Messdaten anonym abgelegt und ausgewertet werden können.“
Was aber sind solche Systeme in der Zeit nach der Pandemie überhaupt noch wert? Und vor allem: Sind automatisierte Körpertemperatur-Kontrollen rechtlich wirklich unbedenklich?
So nachhaltig ist das automatisierte Körpertemperatur-Screening
Fakt ist, dass sich wohl die wenigsten Betriebe für stationäre Körpertemperatur-Scanner entscheiden werden, wenn mit dem Ende von Corona auch die Notwendigkeit eines solchen Screenings verloren geht. Das Fragezeichen hinter dem Ende der Pandemie, setzt für viele Betriebe also auch ein Fragezeichen hinter der Nachhaltigkeit solcher Fiebermess-Systeme.
Unabhängig von Corona dürfte den meisten jedoch klar sein, dass Fieber ebenfalls als typisches Symptom für die saisonale Grippe in Erscheinung tritt. Betrachtet man die Tatsache dass die sogenannte Virusgrippe als hochansteckende und teilweise lebensbedrohliche Krankheit bekannt ist, in Verbindung mit der hohen Zahl an infizierten Personen, die sich laut RKI jährlich auf zwei bis 14 Millionen Menschen beläuft[18], stellt sich hier aus meiner Sicht eher die Frage, wieso Fiebermessen nicht schon längst auch als Präventivmaßnahme gegen saisonale Grippeviren angewendet wird?!
In Anbetracht des geringen Ressourceneinsatzes in Verbindung mit der Nachhaltigkeit solcher automatisierten Körpertemperatur-Kontrollen, lassen sich Systeme, wie das der ICS Group, als wirtschaftlich durchaus interessante Maßnahme zur Virusprävention beschreiben.
Dennoch steht und fällt der Nutzen solcher Systeme mit der Frage, ob rechtliche Gegebenheiten eine Implementierung behindern können.
Ist automatisiertes Fiebermessen rechtlich unbedenklich?
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, ob personenbezogene Daten gespeichert werden müssen, um die reibungslose Nutzung des Körpertemperatur-Screenings zu gewährleisten. Auf diese Frage äußert sich die ICS-Group in ihrem FAQ-Katalog auf der Homepage folgendermaßen: „als Software-Hersteller garantieren wir, dass keinerlei personenbezogene Daten gespeichert werden. Weder auf dem Gerät selbst noch auf dem Backend-Server. Es werden keine Fotos gespeichert. Die Kamera wird nur benutzt, um zu erkennen ob eine Person vor dem Gerät steht und ob der Abstand und die Position passen. Somit sind DSGVO[19] konform keine Rückschlüsse auf die Person möglich.“
Die Antwort auf die Frage, ob Fieber ein Unternehmen dazu legitimiert bestimmte Personengruppen vom Betriebsgelände auszugrenzen, liefert der am 16.04.2020, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, veröffentlichte und rechtlich wirksame SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Im Abschnitt für besondere organisatorische Maßnahmen (II,13) ruft das Ministerium explizit dazu auf eine „kontaktlose Fiebermessung vorzusehen [und] Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen […] aufzufordern, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen […]“[20]
Damit zeigt die ICS Group, dass ihr System, zur automatisierten Messung der Körpertemperatur, die wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt und somit ohne größeren Ressourceneinsatz zum präventiven Gesundheitsschutz eingesetzt werden kann. Dabei gilt zu beachten, dass es für eine medizinische Anwendung, im Sinne therapeutischer und diagnostischer Zwecke nicht vorgesehen ist. Wieso die ICS Group mit Ihrem System der Konkurrenz einen Schritt voraus ist, zeigt die kürzlich erhaltene Auszeichnung des Telematik Awards. Bei dem Wettbewerb der Telematik Branche hat sich die Infrarot-Scanner Lösung mit anonymem Statistik-Backend als Sieger von knapp 200 Bewerbern durchgesetzt. Damit wird auch die praktische Relevanz solcher Systeme im betrieblichen Umfeld nochmal hervorgehoben.
„Goldprämiertes Körpertemperatur-Screeningsystem der ICS Group“
Best-Practice-Beispiel für automatisierte Infektionsprävention in den ARCUS Kliniken in Pforzheim
Wie zielführend und effizient der Einsatz des, erst kürzlich prämierten, Systems tatsächlich ist weiß zum Beispiel Albrecht Bühler. Bühler ist Leiter der Materialwirtschaft ARCUS Kliniken Pforzheim und hat im Sommer in einem gemeinsamen Projekt mit der ICS Group die automatisierte Temperaturmessung in seinen Klinikzugängen eingeführt. Nach erfolgreicher Implementierung und den ersten Monaten im Live-Einsatz zieht er folgendes Fazit: „Mit dem Körpertemperatur-Screeningsystem von ICS führen wir an unseren Klinik-Zugängen aktuell circa 400 Messungen pro Tag, zuverlässig durch, inklusive automatischer Gesichtsmaskenerkennung. Da bisherige manuelle Prozessschritte eliminiert wurden und die neue Lösung bei Patienten, Besuchern, Mitarbeitern sowie Lieferanten gleichermaßen auf hohe Akzeptanz stößt, haben sich die Anschaffungskosten bereits im ersten Monat nach Rollout vollständig amortisiert.“
Trotz elementarer Bedeutung der Infektionsprävention: Fiebermessen ist kein „Allheilmittel“
Abschließend sei erwähnt, dass geeigneten Systemen, zur automatisierten Messung der Körpertemperatur, in Sachen Infektionsprävention, definitiv eine elementare Rolle zukommt.
Dennoch muss man sich im Klaren sein, dass Fiebermessen keinesfalls ausreicht, um eine Infektionen im Betrieb zu vermeiden. Vielmehr wird das Risiko einer Viruserkrankung genau dann minimiert, wenn eine Kombination aus effizienten Präventionsmaßnahmen konsequent durchgesetzt wird. Dabei können sich Betriebe auch bei innerbetrieblichen Hygienestandards, das Leben mit Hilfe moderner Technik erleichtern. Beispielsweise helfen Contact Tracing Devices Abstände konsequent einzuhalten und Infektionsketten nachzuverfolgen.
Des Weiteren empfiehlt es sich die „AHA-Regeln“[21] des BMG[22] einzuhalten. Denn Abstand halten, Hygiene beachten und Maske tragen schützt uns alle. In diesem Sinne, bleiben Sie gesund!
[1] https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-virus-faq-arbeitsrecht.html
[2] https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-virus-faq-arbeitsrecht.html
[3] Vgl. § 16 Abs. 8 IfSG
[4] https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/corona-virus-faq-arbeitsrecht.html
[5] https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/betriebsschliessung-corona-wie-stehen-die-chancen-auf-eine-entschaedigung
[6] https://www.meyer-koering.de/meldungen/3718/der-betrieb-ist-zu-und-jetzt
[7] Vgl. §§ 241, 618 BGB
[8] https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/coronavirus-arbeitsrecht-arbeitnehmer-arbeitgeber-betriebe/150/32552/399493
[9] https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/betriebsschliessung-corona-wie-stehen-die-chancen-auf-eine-entschaedigung
[10] https://www.igmetall.de/service/ratgeber/corona-schutz-im-betrieb
[11] WHO-Veröffentlichung 02/2020
[12] RKI-Veröffentlichung 04/2020
[13] Z.B.: https://smart-otc.shop/products/fora-ir42-kontaktloses-stirnthermometer?variant=33302826221704¤cy=EUR&utm_medium=product_sync&utm_source=google&utm_content=sag_organic&utm_campaign=sag_organic&utm_campaign=gs-2020-05-18&utm_source=google&utm_medium=smart_campaign&gclid=EAIaIQobChMI0-jk7tLb6wIVAuJ3Ch3VYARrEAQYASABEgIW2vD_BwE
[14] https://www.youtube.com/watch?v=uYwhR-rR5wE
[15] https://www.ir-screening.de/
[16] https://www.youtube.com/watch?v=uYwhR-rR5wE
[17] https://www.ics-group.eu/de/loesungen-und-services/smart-technologies/koerpertemperatur-screeningsystem/
[18]https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html#:~:text=Saisonale%20Influenzawellen%20verursachen%20in%20Deutschland,starken%20Grippewellen%20auch%20deutlich%20mehr.
[19] Datenschutzgrundverordnung
[20] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[21] Regeln zur Beachtung von Abstand, Hygiene, Alltagsmasken
[22] Bundesministerium für Gesundheit